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Arbeitsschutz - Vorschrift für jedes Unternehmen

Arbeitsschutz - Vorschrift für jedes Unternehmen

Das Thema Arbeitsschutz ist in der Arbeitswelt unumgänglich. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber haben Pflichten, die erfüllt werden müssen – damit die Gefahren von beispielsweise Arbeitsunfällen vermieden oder zumindest minimiert werden können. Doch wie sieht das alles genau aus? Einen Überblick bekommen Sie hier:

Arbeitsschutz – was ist das?

„Der Begriff Arbeitsschutz umfasst sämtliche Maßnahmen, die dabei helfen, arbeitsbedingte Unfälle zu verhüten und Schutz vor Gefahren zu bieten, die eine Bedrohung für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten darstellen.“ (Quelle: www.bad-gmbh.de/dossiers/arbeitsschutz)

Arbeitsschutz teilt sich in die folgenden Bereiche auf:

  • Allgemeiner Arbeitsschutz: dieser zielt auf die Gesundheit und das Leben der Arbeitnehmenden ab.
  • Sozialer Arbeitsschutz: dieser schützt Kinder, Jugendliche, Frauen und Schwangere
  • Technischer Arbeitsschutz: hierzu gehört beispielsweise sicherer Umgang mit Maschinen und Arbeitsmitteln oder Lärm- und Vibrationsschutz
  • Medizinischer Arbeitsschutz: Arbeitsplätze werden auf ihr Risiko für Unfälle, Berufskrankheiten und weitere Gefährdungen geprüft, z.B. von einem Sachverständigen

Es gibt drei verschiedene Arten von Arbeitsschutzmaßnahmen, nämlich die technischen, organisatorischen und personenbezogenen Arbeitsschutzmaßnahmen.

  • Technische Arbeitsschutzmaßnahmen trennen Mensch und Gefahrenquelle voneinander, wie beispielsweise eine Schutzeinrichtung.
  • Organisatorische Arbeitsschutzmaßnahmen trennen Mensch und Gefahrenquelle räumlich und zeitlich. Hierzu zählen beispielsweise Arbeitsorganisation, Arbeitszeitgestaltung oder auch Beschäftigungsverbote.
  • Personenbezogene Arbeitsschutzmaßnahmen sind die persönliche Schutzausrüstung oder auch personen- bzw. verhaltensbezogene Sicherheitsmaßnahmen.

Was ist nun der Unterschied zwischen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit?

Obwohl Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit von vielen gleichgesetzt und Synonym verwendet werden, bedeuten sie nicht dasselbe. Während Arbeitsschutz sämtliche Maßnahmen, Methoden und Mittel zum Schutz vor Unfällen beinhaltet, ist Arbeitssicherheit der angestrebte und gefahrenfreie Zustand bei der Berufsausübung und dient der Minimierung und Kontrolle von Gefahren.

Im betrieblichen Arbeitsschutz haben unterschiedliche Personen und/oder Personengruppen verschiedene Aufgaben. Der Unternehmer ist zuständig für die ganze Organisation der Arbeitssicherheit und der ersten Hilfe. Beraten wird dieser oft von Fachkräften für Arbeitssicherheit, die auch Arbeitsmittel und Anlagen prüfen und die Durchführung des Arbeitsschutzes beobachten. Der Sicherheitsbeauftragte hingegen unterstützt Vorgesetzte und Mitarbeiter in allen Fragen zum Thema Arbeitsschutz und kontrolliert regelmäßig die Arbeitsbereiche.

Die Mitarbeiter sind dazu verpflichtet Vorschriften und Anweisungen zu beachten, ihre persönliche Schutzausrüstung zu benutzen und Mängel zu beseitigen bzw. zu melden, wenn sie diese entdecken.

Auf welchen Gesetzen beruht der Arbeitsschutz? Wo ist das festgehalten?

Der Arbeitsschutz bezieht sich auf verschiedene Gesetze und Verordnungen. Diese sind:

  • Arbeitssicherheitsgesetz
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Lärm – und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
  • Gefahrstoffverordnung

Das können wir für Sie tun:

Seit kurzem haben wir einen Partner zum Thema Arbeitsschutz. Dieser kann Ihnen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit stellen oder diese für Sie schulen, Ihre Sicherheitstechnische Betreuung übernehmen oder bei Ihnen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.

Sie brauchen Informationen zum Thema Baustellensicherheit oder ein Arbeitsschutzmanagementsystem? Auch kein Problem. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns die Anfrage per Kontaktformular.

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